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Benötige ich eine Aufstellgenehmigung für meinen Fahnenmast?

  • Grundsätzlich ist das Aufstellen eines Fahnenmastes in Deutschland meist genehmigungsfrei.
  • Achtung: Je nach Bundesland oder Kommune können zusätzliche Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Bundesland Regelung Genehmigungsfreies Vorhaben
Baden-Württemberg Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Bayern Art. 57 Abs. 1 BayBO Fahnenmasten
Berlin § 61 Abs. 1 BauO Bln Fahnenmasten
Brandenburg § 61 Abs. 1 BbgBO Fahnenmasten
Bremen § 61 Abs. 1 BremLBO Fahnenmasten
Hamburg Anlage 2 zu § 60 Abs. 2 HBauO Fahnenmasten
Hessen Anlage 2 zu § 63 HBO Fahnenmasten (sofern nicht für Werbung)
Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs. 1 LBauO M-V Fahnenmasten
Niedersachsen Anhang zu § 60 Abs. 1 NbauO Fahnenmasten
Nordrhein-Westfalen § 62 Abs. 1 BauO NRW Fahnenmasten
Rheinland-Pfalz § 62 Abs. 1 LBauO Fahnenmasten
Saarland § 61 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Sachsen § 61 Abs. 1 SächsBO Fahnenmasten
Sachsen-Anhalt § 60 Abs. 1 BauO-LSA Fahnenmasten
Schleswig-Holstein § 61 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Thüringen § 63 Abs. 1 ThürBO Fahnenmasten

Stand: 10/2024, Angaben ohne Gewähr