Bis zu welcher Windstärke wird der statische Nachweis für beflaggte und unbeflaggte Masten erbracht?
- Gemäß DIN 1055:
- Unbeflaggt: bis Beaufort 12 (orkanartiger Sturm)
- Beflaggt: bis Beaufort 8 (Sturm)
- Wir empfehlen, Fahnen bei Windstärken ab Beaufort 8 einzuholen, um Schäden am Mast zu vermeiden.