Welche Abstände sollten eingehalten werden, damit sich die Ausleger der Fahnenmasten nicht berühren?
- Abstand: Mindestens doppelte Auslegerlänge (bzw. Fahnenbreite) + 50 cm zwischen zwei Masten.
- Beispiel: Drei Masten mit 150 cm Ausleger.
- Benötigter Mindestabstand pro Zwischenraum: 150 cm × 2 = 300 cm + 50 cm = 350 cm.
- Zwischen zwei Masten sollten also 3,50 m liegen, um ein Aneinanderschlagen der Fahnen zu verhindern.