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Welche Abstände sollten eingehalten werden, damit sich die Ausleger der Fahnenmasten nicht berühren?

  • Abstand: Mindestens doppelte Auslegerlänge (bzw. Fahnenbreite) + 50 cm zwischen zwei Masten.
  • Beispiel: Drei Masten mit 150 cm Ausleger.
    • Benötigter Mindestabstand pro Zwischenraum: 150 cm × 2 = 300 cm + 50 cm = 350 cm.
    • Zwischen zwei Masten sollten also 3,50 m liegen, um ein Aneinanderschlagen der Fahnen zu verhindern.