Die Flagge von Berlin hat einen breiten weißen Streifen in der Mitte sowie zwei schmale rote Streifen an den Seiten und zeigt als Wappen den Berliner Bären. In ihrer heutigen Form wurde die Berliner Flagge im Jahr 1911 eingeführt. Davor bestand sie aus drei waagerechten Streifen in Schwarz, Rot und Weiß. Diese Gestaltung geht auf die historischen Farben Brandenburgs (Rot und Weiß) bzw. Berlins (Schwarz und Weiß) zurück. Im Jahr 1913 wurde die Fahne erstmals über dem Roten Rathaus in Berlin gehisst und aufgrund der Stellung von Berlin als preußische Provinz auch bis 1934 zu amtlichen Zwecken verwendet.
Dieses zeigt den aufrecht stehenden Bären in silbernem Schild, auf dem eine goldene Laubkrone prangt. In Ost-Berlin wurde hingegen ab dem Jahr 1956 die rot-weiß-rote Berliner Flagge mit dem ursprünglichen Wappen von 1934 genutzt. Ab Ende der 1960er Jahre ordnete die DDR-Führung jedoch an, dass ausschließlich die Hoheitszeichen der DDR zu verwenden seien. Erst mit der Wiedervereinigung wurde die Flagge von West-Berlin im Jahr 1995 für die gesamte Stadt übernommen.
Bedeutung und Verwendung der Berlin Flagge
Die Farben Rot und Weiß der Berliner Flagge stehen für die Mark Brandenburg und sind ein Symbol für die Entstehung Berlins aus dieser Region sowie die heute noch enge Verbindung der Hauptstadt zum Bundesland Brandenburg. Das Element, durch das sich die Flagge Berlins deutlich von anderen Bundesländerfahnen abhebt, ist sicherlich das Wappentier: der weltweit bekannte Berliner Bär. Der schwarze große Bär wird bereits seit dem Jahr 1280 für Berlin verwendet und steht somit für die Stadt.
Auf der Landesflagge von Berlin ist auf dem rot-weiß-roten Hintergrund der Berliner Bär ohne Laubkrone dargestellt. Diese Flagge darf auch im privaten oder gewerblichen Bereich genutzt werden. Die Dienstflagge von Berlin war hingegen öffentlichen Gebäuden und Dienststellen der Stadt Berlin vorbehalten und zeigt den Berliner Bären mit Laubkrone.
Mehr über das Wappen auf der Fahne
Der Berliner Bär hat eine jahrhundertealte Tradition und wird heutzutage nicht nur auf der Berliner Flagge, sondern auch zu kulturellen oder werblichen Zwecken gerne genutzt. Es wird vermutet, dass der brandenburgische Adler im Mittelalter der Vorgänger des Bären war, da dieser auf dem ältesten bekannten Siegel von Berlin aus dem Jahr 1253 bzw. von Cölln aus dem Jahr 1334 zu sehen war. Auf dem Berliner Stadtwappen aus dem Jahr 1280 waren dann zwei Bären an der Seite eines Adlerschilds dargestellt.
Nachdem sich Berlin und Cölln in 1307 zusammengeschlossen hatten, etablierte sich der Bär in den folgenden Jahrhunderten dann als offizielles Tier des Berliner Wappens. Im Jahr 1934 wurde ein Wappen eingeführt, auf dem der Bär auf einem silbernen rot umrandeten Schild eine rote Mauerkrone trägt. Diese Version wurde später auch kurzzeitig in Ost-Berlin verwendet.
Seit 1954 galt zunächst nur für West-Berlin der schwarze aufgerichtete Bär auf silbernem Grund mit einer goldenen Laubkrone mit Tor darin. Nach der Wiedervereinigung wurde dieses Wappen dann für ganz Berlin genutzt.
Was Sie sonst noch über die Berliner Flagge wissen sollten
Die Landesflagge Berlins darf von allen Bürgern grundsätzlich verwendet werden. Allerdings muss das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin beachtet werden. Mit diesem Gesetz wurde auch die Dienstflagge im Jahr 1954 offiziell eingeführt. Diese zeigte neben den rot-weiß-roten Streifen das Landeswappen von Berlin, also den Bären auf weißem Schild mit Laubkrone.
Diese Dienstflagge durfte bis 2007 ausschließlich von Dienststellen der Stadt Berlin sowie der Senatsverwaltung verwendet werden. Im Oktober 2007 beschlossen die Mitglieder des Berliner Senats dann das neue Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin. Demnach sind die früheren Dienstflaggen heutzutage ungültig und es wird genau wie im Land Brandenburg nur noch die Landesflagge gehisst.
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Landesflagge vs. Landesdienstflagge – das sind die wesentlichen Unterschiede
In so ziemlich allen deutschen Bundesländern gibt es zwei verschiedene Arten von Flaggen: Landesflaggen und Landesdienstflaggen. Diese unterscheiden sich meist dadurch, dass auf den Landesdienstflaggen das Landeswappen zu sehen ist und diese als Hoheitszeichen geführt werden. Dies bedeutet, dass die Landesdienstflagge nur von offiziellen Behörden und Stellen gehisst werden darf, wohingegen die Landesflaggen auch von Unternehmen oder Privatleuten verwendet werden dürfen. Wer die Landesdienstflagge widerrechtlich hisst, begeht in manchen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit.
Beflaggung – Das sollten Sie wissen
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist in Berlin wie in anderen Regionen Deutschlands durch eine Beflaggungsverordnung geregelt. Hier wird festgelegt, vor welchen Gebäuden an welchen Tagen des Jahres eine offizielle Beflaggung vorgenommen werden muss. Hierzu zählen Feiertage sowie offizielle Gedenktage, wie z.B. der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, der Tag der Arbeit am 01. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober oder der Volkstrauertag am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent. An manchen Gedenktagen sowie aus aktuellen Anlässen kann auch Trauerbeflaggung angeordnet werden, d.h. dass die Fahnen auf Halbmast gehisst werden.
Begonnen wird die Beflaggung bei Sonnenaufgang bzw. ab 07:00 und eingeholt werden die Flaggen bei Sonnenuntergang. Bei mehreren Fahnenmasten gibt es außerdem eine bestimmte Hierarchie: Die überstaatliche Flagge, wie z.B. die Europa-Flagge wird ganz links, dann die Nationalflagge und dann die Flagge des Bundeslands und des Landkreises gehisst.
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