Viele Menschen, die sich für den Schießsport und gewisse Traditionen interessieren, stehen eines Tages vor der Frage, ob Sie einem Schützenverein beitreten sollen. Kein Wunder, denn immerhin genießen Schützenvereinsmitglieder ein besonderes Ansehen innerhalb ihrer Gemeinde und Sie können mit Gleichgesinnten Ihrem Hobby frönen.
Nachdem wir Ihnen etwas über die Grundausstattung, die Lagerung von Waffen und Munition und wie Sie Mitglied in einem Schützenverein werden, erzählt haben, möchten wir heute auf ein anderes wichtiges Thema eingehen: die Kosten. Ja, leider kostet die Mitgliedschaft im Schützenverein etwas. Die meisten Mitglieder zahlen diesen Beitrag aber gerne, denn er hat durchaus einen Sinn.
Kosten für die Mitgliedschaft
Wir würden Ihnen an dieser Stelle gerne sagen, was die Mitgliedschaft im Schützenverein kostet. Leider ist keine pauschale Antwort möglich, denn jeder einzelne Verein, von denen es laut Wikipedia 2011 immerhin 14.986 Stück gab, hat seine eigenen Gebühren, die mal höher und mal niedriger ausfallen.
Wir haben uns ein paar Schützenvereine und deren Gebühren angeschaut, um Ihnen einen kleinen Überblick geben zu können.
• Schützenverein Rippachtal e.V.: Aufnahmegebühr (einmalig) 150 €, 50 € Jahresbeitrag
• Schützenverein Plate 1990 e.V: Aufnahmegebühr (einmalig) 50 €, monatlicher Mitgliedsbeitrag 6 €, kostenlose Nutzung der Vereinsanlagen und Vereinswaffen
• Schützenverein Rönneburg und Umgegend von 1897 e. V.: Jahresbeitrag: 54 – 108 €
• Schützenverein Neu Wulmstorf von 1952 e.V.: Aufnahmegebühr (einmalig) 30 bzw. 60 €, Jahresbeitrag: 60 bzw. 120 €
• Schützenverein Köln Höhenhaus Sportschützen Schützenbruderschaft: Aufnahmegebühr (einmalig): 1,00 €, Jahresbeitrag: Erwachsene (ab 18 Jahre) 70,00 €, Jugendliche (10 -17 Jahre) 30,00 €, Partner 35,00 €, Kinder (bis 9 Jahre) 15,00 €, – Familienbeitrag (2 Erwachsene + Kind bis 18J.) 135,00 €
Sie sehen, sowohl die Aufnahmegebühren als auch die jährlichen Mitgliedsbeiträge können sehr stark schwanken. Ein guter Durchschnitt wird sein, wenn Sie sich auf ca. 100 Euro pro Jahr einstellen und für die Aufnahmegebühr von ca. 50 Euro zur Seite legen. Genaueres erfahren Sie bei dem Schützenverein Ihrer Wahl. Die meisten haben Ihre Gebühren auf ihrer Internetseite vermerkt, sodass Sie sich rund um die Uhr informieren können, alternativ rufen Sie einfach einmal durch.
Wofür eine Aufnahmegebühr bzw. ein Mitgliedsbeitrag?
Ihr Schützenverein hat, wie jede andere Institution, laufende Kosten, die gedeckt werden müssen. So werden die Aufnahmegebühr und der jährliche Mitgliedsbeitrag dazu genutzt, um die gesetzlichen Behördemeldungen durchzuführen, die Mitglieder zu versichern, Instandhaltung des Vereinsheims und vieles mehr, was das allgemeine Vereinsleben betrifft.
Kommen noch andere Kosten hinzu?
Kurz gesagt: Ja, das kann und wird durchaus der Fall sein. Manche Kosten sind einmaliger Natur, andere werden regelmäßig auf Sie zukommen.
Waffenschein
Zum einen benötigen Sie als aktives und schießendes Mitglied einen Waffenschein. Auch hier variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland.
Ein paar Beispiele für die Kosten des kleinen Waffenscheins (Stand September 2016):
• Hamburg: 52 Euro
• Berlin, Bremen, Niedersachsen: 50 Euro
• Nordrhein-Westfalen: 55 Euro
• Bayern: 30 bis 150 Euro
• Kiel: 60 Euro
• Sachsen und Stuttgart: 75 Euro
Hinzu kommen gem. § 4 Abs. 3 WaffG die Kosten für eine Prüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, die spätestens alle drei Jahre wiederholt werden muss. Hierbei kommen Kosten in Höhe von 15 bis 60 Euro auf Sie zu.
Der kleine Waffenschein berechtigt seinen Besitzer außerhalb des befriedeten Besitztums das verdeckte Führen von sogenannten legalen und zugelassenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) außerhalb befriedeten Besitztums.
Die Waffe und deren Aufbewahrung
In vielen Schützenvereinen können Sie sich eine Waffe leihen, doch wahrscheinlich werden Sie irgendwann Ihre eigene Waffe wollen. Je nach Modell, und ob neu oder gebraucht, sollten Sie hier mehrere Hundert Euro einplanen. Hinzu kommen die Munition und der Waffenschrank bzw. Transportbehälter, die strengen Anforderungen unterliegen. Nach dem ersten Absatz des § 36 Waffengesetz (WaffG) sind Sie verpflichtet, beides so zu verstauen, dass es Dritten unzugänglich ist. Die Sicherheitsbehältnisse müssen mindestens die Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) erfüllen.
Schützenkleidung
Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Schützenkleidung, die mindestens aus der Schützenjacke, der Schützenhose (oder dem Schützenrock), dem Schützenhemd, Handschuhen und Schuhen besteht. Damit die Schützenuniform einheitlich aussieht, können Sie sie oft im Verein kaufen. Die Preise variieren hierbei stark, sodass auch hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
Es scheint mehr, als es ist
Auf den ersten Blick wirkt es, als seien das eine ganze Menge Kosten, die da auf Sie zukommen. Seien Sie aber versichert, dass Sie in der Regel nicht alles auf einmal zahlen müssen. Zudem kostet jedes Hobby Geld – und dieses Geld werden Sie sicherlich sehr gerne investieren.