Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was Aufgaben des Vorstands im Schützenverein sind? Wenn ja, sind Sie bei uns genau richtig.
Zuerst sei gesagt, dass alle, ob nun Schützenbruderschaft oder Schützenverein, einen Vorstand brauchen. Das Warum ist ganz einfach beantwortet.
Der Schützenvereinsvorstand trägt die Rolle des gesetzlichen Vertreters, welcher gerichtlich wie auch außergerichtlich in Erscheinung tritt. Wer von Ihnen mit diesem Posten liebäugelt, (auch wenn er nicht selbst Mitglied des favorisierten Vereins ist) oder einfach nur wissen möchte, welche Aufgaben ein solcher überhaupt hat, sollte jetzt unbedingt weiter lesen.
Der Vorstand im rechtlichen Sinne
Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 21 bis 79 ist der Vorstand eines der zwei Vereinsorgane, die zwingend notwendig sind. Das andere Organ ist die Mitgliederversammlung. Aus wie vielen Mitgliedern der Vorstand besteht, ist nicht gesetzlich festgelegt. Dies obliegt dem jeweiligen Schützenverein, welcher dies in seiner Satzung bestimmt. In der Regel sind es mehrere, von denen jeder spezielle Aufgaben erfüllt – das muss aber nicht sein, weswegen die Frage nach der Anzahl nicht pauschal beantwortet werden kann. Wenn mehrere den Vorstand aufteilen, haben sie meistens folgende Bezeichnungen bzw. Ämter:
• Schützenmeister
• Erster Vorsitzender
• Stellvertretender Vorsitzender
• Oberst (organisiert und leitet die Schützenfeste)
• Kassenwart/Kassierer (zuständig für Beiträge, Eintrittsgelder, Einnahmen, Ausgaben, Buchführung)
• Schriftführer (zuständig für schriftliche Aufgaben)
• Usw.
Möglich ist es auch, dass alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigte Funktionen haben.
Die Aufgaben: Vertretung und Geschäftsführung
Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des Schützenvereinsvorstands in zwei große Bereiche aufteilen. Zum einen wird der Verein nach außen vertreten (z. B. bei Geschäften mit Dritten) und zum anderen wird die Geschäftsführung nach innen (z. B. bei Geschäften mit Vereinsmitgliedern) übernommen.
Vertretung nach Außen
Wenn wir von der Außenvertretung sprechen, bewegt man sich im § 26 Absatz 2 BGB. Das bedeutet, dass der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Schützenvereins fungiert und damit rechtswirksam handeln kann – auch dann, wenn die Mitgliederversammlung etwas anderes beschlossen hat. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn das Handeln entsprechend vorher beschränkt und zusätzlich in das Vereinsregister eingetragen wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vorstand schalten und walten kann, wie es ihm gefällt, denn er bleibt dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig. Sollte es dazu kommen, dass ein Dritter eine Verletzung der „Amtsgewalt“ sieht, so muss der Vorstand nur dann etwas zu befürchten haben, wenn:
a) Die Beschränkung auch wirklich im Vereinsregister eingetragen wurde
b) Der Beweis erbracht werden kann, dass die (mündliche) Beschränkung wissentlich ignoriert wurde
Wenn ein „Verstoß“ vorliegt, muss der Beweis erbracht werden, dass dies unwissentlich passierte und er zuvor auch nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht, können mehrere Vorstandsmitglieder rechtswirksam handeln. In diesem Fall müssen alle in Form einer Gesamtvertretung über das Handeln bestimmen
Geschäftsführung nach Innen
Zu der Geschäftsführung nach innen oder auch den vereinsinternen Aufgaben des Vorstands im Schützenverein gehören ebenfalls sehr vielfältige Aufgaben. Allen voran ist dessen Aufgabe die Beachtung der Vereinssatzung.
Außerdem beruft dieser als Sitzungsvorstand selbige ein und ist zuvor dafür zuständig, Themen zu finden und einen sinnvollen Ablauf zu planen. Während einer solchen Versammlung hat er für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Der Vorstand muss stets in der Lage sein, Geschäftsberichte zu erstellen und vorzulegen. Er überwacht selbstverständlich auch die Durchführung von Mitgliederbeschlüssen. Damit der Verein bestehen kann, muss er sich um die (sofern benötigten) Zuschussbeantragungen kümmern und die Spenden- und Sponsorengewinnung übernehmen, die für viele Vereine heute von essenzieller Bedeutung ist.
Um die Mitglieder (und damit auch den Schützenverein an sich) zu schützen, muss er über diese über eine Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung aufklären. Es kann außerdem zu seinen Aufgaben gehören, sich um die Vereinsinternen „Schmuckstücke“ bzw. Erkennungszeichen wie Fahnen, Urkunden oder anderes zu kümmern. Wie genau dieses „Kümmern“ aussieht, ist von Schützenverein zu Schützenverein unterschiedlich. Entsprechendes gilt auch für das Vereinsvermögen, welches der Vorstand verwaltet.
Wichtiger Teil eines funktionierenden Schützenvereins
Sie sehen, der Vorstand hat eine Menge Aufgaben zu erledigen, die eine große Portion Vereinsliebe und Verantwortungsbewusstsein erfordern. Entsprechend ist nicht jeder für dieses Amt gemacht.
Es kann durchaus Sinn machen, die Tätigkeiten auf mehrere Mitglieder aufzuteilen. Gerade in größeren Schützenvereinen ist das gang und gäbe, damit sich jeder voll und ganz auf seine Aufgaben konzentrieren kann. Wie genau es aber in dem Schützenverein aussieht, den Sie kennen oder in dem Sie sich um dieses würdevolle Amt bewerben wollen, sollten Sie vor Ort erfragen.