Unter Gemeinnützigkeit versteht man, dass etwas für das Gemeinwohl getan wird und nicht für den finanziellen Zweck. In Deutschland ist sie ganz klar definiert und in § 52 Abs. 1 Abgabenordnung festgehalten. Darin heißt es, dass eine Gemeinnützigkeit dann gegeben ist, wenn „eine Körperschaft […] gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“.
Vielen stellt sich die Frage, ob Schützenvereine darunter fallen. Die kurze Antwort heißt „Ja“. Die Lange: „Ja, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu zählen …“ Die detaillierte Antwort möchten wir Ihnen in diesem Artikel an die Hand geben.
Schützenvereine können als gemeinnützig anerkannt werden
Schützenvereine sind mehr als Vereine, in denen sich Menschen treffen, um dem Schießsport nachzugehen. Im Ursprung war es die Aufgabe der Schützenmitglieder, die eigenen Städte vor Angriffen zu schützen. Nach und nach rückten diese Aufgaben aus verschiedenen Gründen aber in den Hintergrund. Heute sind sie ein Teil der Sportschießkultur, der sich aber nicht nur mit der Technik beschäftigt, sondern vor allem auch mit der Einhaltung der Traditionen. Genau aus diesem Grund können Schützenvereine auch als gemeinnützig anerkannt werden. Dafür muss aber nicht nur die jeweilige Satzung des Schützenvereins darauf ausgelegt sein, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung. Erst dann gibt es das „Go“ vom Finanzamt.
Warum die Gemeinnützigkeit Vorteile bietet
Vielen Vereinen ist nicht klar, welche Vorteile die Gemeinnützigkeit hat und lassen den Aufwand für die Anerkennung deswegen sein. Ob das ratsam ist, müssen Sie für sich entscheiden, aber Sie sollten sich auf jeden Fall der Vorteile bewusst sein.
• Merkbare Steuervergünstigungen (Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer)
• Spender können ihre Spenden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen
• Gemeinnützige Schützenvereine sind die Basis für gemeinnützige Dachverbände
Diverse andere Vergünstigungen
In Hinsicht auf die Umsatzsteuer muss, sofern der Schützenverein überhaupt über die Umsatzgrenze kommt, nur 7 % anstatt 19 % gezahlt werden.
Spenden sind, in Zeiten, in denen die Mitgliederzahlen immer weiter sinken, wichtiger denn je. Aus diesem Grund sollte eine Gemeinnützigkeit angestrebt werden, weil das die potenziellen Spender animiert. Sofern Ihr Schützenverein eine „Zuwendungsbestätigung“ ausstellt, können die Spenden abgesetzt werden.
Schützenvereine bilden eine Besonderheit
Grundsätzlich sind Schützenvereine Sportvereinen gleichzusetzen. Dass innerhalb der Vereine das Schützenbrauchtum gefördert, weitergetragen und gepflegt wird, ist allein kein Grund, um sie als gemeinnützig anzuerkennen. Um diesen Status zu erlangen, braucht dies außerdem eine eigene Funktion.
Allerdings gibt es eine Art kleine Lücke. Nämlich dann, wenn aus der Satzung klar hervorgeht, dass sowohl der Schießsport als auch das Schützenbrauchtum gefördert werden, wenn Letzteres kein selbstständiger Satzungszweck ist.
Anders sieht es bei den historischen Schützenbruderschaften aus. Sie können alleine wegen ihres Ziels der Brauchtumspflege den gemeinnützigen Status erhalten. In dessen Rahmen veranstaltende Schützenfeste, die schon Volksfestcharakter haben, zählen allerdings nicht zu den gemeinnützigen Veranstaltungen. Insofern müssen die Einnahmen auch als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angegeben und behandelt werden.
Schützen in NRW zitterten um ihre Gemeinnützigkeit
Vor ca. einem Jahr mussten die Schützen in NRW um ihre Gemeinnützigkeit fürchten. Der Grund hierfür war, dass sie Frauen aufnehmen und entsprechende Klauseln aus Ihren Satzungen entfernen sollten. Denn darin sah das Finanzamt eine „schädliche Ausgrenzung der Allgemeinheit“, auch wenn die Vereine eine tragende Rolle für das Gemeinwohl haben – vor allem in kleinen Städtchen und Dörfern.
Ein Kritikpunkt an dieser Vorgehensweise war seitens der Vereine außerdem, dass kaum Frauen Mitglied werden wollten. Und wo keiner will, kann auch keiner beitreten. Allerdings, so die Ansicht des Finanzamtes, dürfen weibliche Mitglieder nicht einfach in der Satzung ausgeschlossen werden.
Wäre diese Drohung Realität geworden, hätte von den damals über 1500 Schützenvereinen wohl knapp jeder Zweite seinen Status verloren – und das hätte für einige sicherlich das Aus bedeutet. Denn viele von ihnen hätten nicht mehr auf die Spenden hoffen dürfen, die sie bis dato bekamen. Doch Norbert Walter-Borjans, Finanzminister der SPD, rettete die Schützenvereine und gab Entwarnung.