Es gibt viele Gründe, einem Schützenverein beizutreten. Sie haben Interesse am sportlichen Schießen? Sie möchten einem Hobby nachgehen, welches Sie mit anderen zusammenbringt und gleichzeitig Ansehen mit sich bringt? Sie lieben Traditionen und möchten diese weiterführen? Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten können, sollten Sie sich auf jeden Fall darüber Gedanken machen, einem Schützenverein in Ihrer Nähe beizutreten.
Wenn Sie grundsätzlich Interesse daran haben, stellt sich natürlich zunächst die Frage, wie genau so etwas abläuft. Viele Menschen, die gerade dabei sind, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, fragen sich, ob es gewisse Voraussetzungen gibt, um ein Schützenverein-Mitglied zu werden. Kurz und knapp: Ja, die gibt es. Doch damit ist Ihr Wissensdurst sicher nicht befriedigt. Deswegen erklären wir Ihnen, wie genau Ihre Anmeldung vonstattengeht.
Möchten Sie ein aktives oder passives Mitglied werden?
Eine der wichtigsten Fragen lautet, ob Sie als aktives oder passives Mitglied agieren möchten. Je nachdem, wie Ihre Entscheidung ausfällt, ergeben sich andere Rechte und Pflichten im Schützenverein.
Am Beispiel des Schützenverein Wittenschwand 1890 e.V. ist es so, dass sich passive Mitglieder am Vereinsgeschehen beteiligen und eher etwas im Hintergrund agieren. So nehmen sie zum Beispiel an der Hauptversammlung (Generalversammlung) teil und stimmen dort über diverse Punkte ab, und planen und gestalten unter anderem die Feierlichkeiten mit, die in jedem Verein sehr geschätzt werden – und das nicht nur bei den Mitgliedern, sondern auch bei allen anderen, die eine schöne Zeit erleben möchten. Schützenfeste sind sehr beliebt und in vielen Teilen Deutschlands das absolute Highlight des Jahres.
Die aktiven Mitglieder wiederum können auch an den verschiedenen Meisterschaften teilnehmen. Dazu gehören beispielsweise Vereinsmeisterschaften und Rundenwettkämpfe, aber auch andere Meisterschaften und sportliche und aktive Tätigkeiten.
Wie werde ich Mitglied?
Wenn alles für dieses besondere Hobby passt, geht es ans Eingemachte. Die meisten Vereine bieten eine sogenannte Schnupperzeit an, die Sie unbedingt nutzen sollten, bevor Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen. Immerhin geht es hierbei nicht nur um den Sport an sich; die Gemeinschaft muss ebenso stimmen.
Wenn Sie Ihren Schützenverein gefunden haben, können Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen. Er wird auch als Aufnahmeantrag bezeichnet. In der Regel werden folgende Daten von Ihnen verlangt:
• Vollständiger Name
• Geburtsdatum
• Beruf
• Wohnanschrift
• Kontaktdaten
• Welche Art der Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) Sie wünschen
• Ort/Datum und Ihre Unterschrift bzw. zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter bei Antragsstellern unter 18 Jahren
• Welche Waffe/Disziplin Sie führen/ausüben wollen
Um Mitglied zu werden, können Sie einen persönlichen Termin mit dem Verein Ihrer Wahl vereinbaren. Die entsprechende Telefonnummer oder E-Mail-Adresse finden Sie auf der Seite des Vereins. Manche bieten auch die Möglichkeit an, den Mitgliedsantrag online herunterzuladen. Auf diese Weise können Sie den Antrag ausdrucken und schon einmal in aller Ruhe zu Hause ausfüllen. Diesen bringen Sie dann entweder zum Termin mit, wenn Sie ihn nicht vor Ort ausfüllen möchten oder Sie schicken ihn per Post.
Der Schützenverein wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gibt es Voraussetzungen?
Ja, die gibt es. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass eine Mitgliedschaft ab 12 Jahren möglich ist – sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab diesem Alter darf mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen geschossen werden. Wer mindestens 14 oder 16 Jahre alt ist, darf schon etwas spannendere Waffen nutzen. Ab 18 Jahren dürfen alle genutzt werden, die den gültigen Sportordnungen unterliegen.
Nach einem Jahr Mitgliedschaft können Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn Sie volljährig sind. Für diese brauchen Sie nicht nur eine erfolgreiche Sachkundeprüfung, sondern müssen auch nach § 5 WaffG als zuverlässig und nach § 6 WaffG persönlich geeignet gelten und beweisen können, dass Sie eine Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG besitzen.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Schützenverein-Mitgliedschaft kostet unterschiedlich viel. In der Regel sollten Sie mit einer Aufnahmegebühr und einem monatlichen bzw. jährlichen Mitgliedsbeitrag rechnen. Die Aufnahmegebühr bewegt sich meist im Rahmen um 50 Euro, kann aber auch weitaus höher angesiedelt sein, während der jährliche Beitrag zwischen 60 und 100 Euro kostet. Je nach Verein ist darin die Nutzung aller Vereinsanlagen, Versicherungen und Vereinswaffen enthalten. Informieren Sie sich hierzu bei dem Schützenverein, dem Sie beitreten möchten.
Selbst bezahlt werden müssen die Munition, eigene erlaubnispflichtige Waffen und die Gebühren für die notwendigen Anschaffungen und Scheine. Hierzu zählen entsprechende Waffenschränke und die Waffensachkundeschulung. Außerdem fallen noch Gebühren für die Ausstellung der Papiere an, die Sie bei der zuständigen Behörde bezahlen müssen.
Gut verständlicher Artikel. Zu ergänzen wäre noch, dass viele Schützenvereine auch fordern, dass aktive Leistungen erbracht werden. Wie zBsp.zur Pflege der Schiessanalagen etc.. Dabei werden ca. 12 Stunden/pro Jahr kalkuliert. Wer diese Arbeitsstunden nicht leistet, muss dann eventuell einen finanziellen Ausgleich bezahlen.